Welche Versicherungen haben eine Gesundheitsprüfung und welche Versicherungen sind ohne Gesundheitsprüfung?
In der Regel verlangen Versicherungskonzerne beim Abschluss einer Krankenversicherung, einer Risikolebensversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung Angaben zu Deinem derzeitigen
Gesundheitszustand. Wir bieten jedoch Versicherungen an, bei denen keine Gesundheitsprüfung oder nur eine abgeschwächte Prüfung (z.B. Zahnersatzversicherung) erforderlich ist.
Wie funktioniert eine Gesundheitsprüfung?
Bei unseren Angeboten gibt es keine Gesundheitsprüfung oder nur eine abgeschwächte Prüfung (z.B. Zahnersatzversicherung). Bei den Angeboten, wo eine Prüfung erforderlich ist, ist ein Arztbesuch
ist in den aller meisten Fällen nicht notwendig. Bei der Antragsstellung musst Du jedoch eine Reihe an Fragen mit “Ja” oder “Nein” beantworten. Hierbei wird z.B. gefragt, ob Du in den letzten
fünf Jahren im Krankenhaus gewesen bist oder ob Du aufgrund einer Erkrankung ärztlich beraten oder behandelt worden bist. Auch, ob Du dich psychologisch beraten lassen hast, wird abgefragt.
Hierbeigilt z.B. auch eine Eheberatung. Wusstest Du das?
Bei allen Fragen, die Du mit "Ja" beantwortet hast, musst Du dann detaillierte Infos abgeben. Diese Angaben werden vom Versicherer überprüft mit der Folge, dass der Vertrag trotzdem angenommen,
mit einem Risikozuschlag angenommen, Ausschlüsse vereinbart oder sogar komplett abgelehnt wird. Bei einem Versicherungsangebot ohne Gesundheitsprüfung gibt es diese Prüfung mit den entsprechenden
Folgen nicht. Wird der Vertrag beantragt, nimmt der Versicherer den Antrag auch an.
Was passiert, wenn ich falsche Angaben in einer Gesundheitsprüfung mache?
Bei unseren Angeboten gibt es keine Gesundheitsprüfung oder nur eine abgeschwächte Prüfung (z.B. Zahnersatzversicherung). Bei Verträgen mit Gesundheitsprüfung musst Du sehr gewissenhaft arbeiten.
Gibt man eine Vorerkrankung die einem bekannt ist nicht an, egal ob wissentlich oder unwissentlich, besteht für Dich über die gesamte Vertragsdauer das Risiko den Versicherungsschutz im Fall der
Fälle komplett zu verlieren. Der Versicherer beruht sich dann auf die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung. Die bis dahin eingezahlten Beiträge werden Dir nicht zurückerstattet
und sind somit verloren.
Wie findet ein Versicherer heraus, dass ich in einer Gesundheitsprüfung falsche Angaben gemacht habe?
Wenn Du einen Vertrag mit Gesundheitsprüfung vereinbarst, kann der Versicherer im Leistungsfall Deinen Hausarzt befragt oder Informationen von der gesetzlichen Krankenkasse über die Jahre vor dem
Vertragsabschluss einholen. Weichen da die Informationen von Deinen Angaben ab, kann es passieren, dass der Versicherer aufgrund der sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflichtsverletzung die
Leistung ablehnt. Der Vertrag kann auch mit sofortiger Wirkung vom Versicherer aufgehoben werden. Eine Beitragserstattung gibt es nicht.
Bekomme ich eine Versicherung ohne Gesundheitsprüfung, wenn ich vorher bereits bei einer Prüfung abgelehnt worden bin, bzw. wenn man mir einen Risikozuschlag "aufgebrummt" hat?
Unsere Versicherungsangebote ohne Gesundheitsprüfung werden angenommen, auch, wenn bereits eine voerherige Anfrage bei einem Versicherer nach einer Gesundheitsprüfung eine Ablehnung, Ausschluss
oder Risikozuschlag zur Folge hatte. Hiernach wird in unseren Angeboten nämlich nicht gefragt. Tritt der Versicherungsfall ein, leisten wir in dem Rahmen, den Du auch versichert habst.
Welche Nachteile hat eine Versicherung ohne Gesundheitsprüfung gegenüber einer Versicherung mit Gesundheitsprüfung?
Es gibt keine Nachteile. Du wirst von uns über den Versicherungsschutz und den Preis informiert. Wenn du diesen beantragst, erhälst du im Leistungsfall auch Deine Leistung, wie erwartet. Es gibt
Leute, die Angst davor haben, dass im Nachhinein Leistungen gestrichen werden oder urplötzlich Ausschlüsse auftauchen. Diese Befürchtung musst Du bei unseren Angeboten nicht haben.
Leistet die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung auch für Krankheiten, die bereits vor Vertragsbeginn da gewesen sind?
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, besteht kein Versicherungsschutz. Bei Tarifen mit einer sogenannten Moratoriumsklausel sind nur bestimmte
laufende Versicherungsfälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In unseren Krankenhaustarifen (Einbettzimmer/Zweibettzimmer) bedeutet dies zum Beispiel: Eine stationäre Krankenhausbehandlung
ist als mögliche Behandlungsalternative zwischen dem Arzt und der versicherter Person innerhalb der letzten 24 Monate vor Vertragsabschluss besprochen worden.
Hast du eine Frage, die wir dir hier noch nicht beantworten konnten? Dann mede dich bei uns.