Wer als Angestellter gesetzlich krankenversichert ist, bekommt i.d.R. bei einer 6 Wochen andauernden Arbeitsunfähigkeit sein Gehalt weiter bezhalt. Anschließend übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Gehaltszahlung.
Alles? Nein, leider nicht.
Jedersollte sich mit dem Thema "Berufsunfähigkeit" beschäftigen. Wer jedoch aufgrund Krankheiten und Gebrechen keine entsprechende Versicherung bekommt, sollte sich als Alternative mit den Leistungen der Unfallversicherung befassen
- Assistenzpakete
- Invaliditätsleistung
- lebenslange Monatsrente